Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Mitgliedsantrages.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung.
| Art der Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Ordentliche Mitglieder | |
| Normal | ab 24 Euro* |
| Ermäßigt | ab 12 Euro* |
| Fördermitglieder | in Abstimmung mit dem Vorstand |
* höhere Beiträge können freiwillig gewählt werden
Ermäßigt sind Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Des Weiteren kann vom Vorstand eine individuelle Ermäßigung bewilligt werden.
Ist der Eintrittszeitpunkt in der 2. Hälfte des Jahres wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig.